1. Die relative Nichtigkeit eines Liegenschaftskaufvertrags wegen Wuchers gem § 879 Abs 2 Z 4 ABGB kann mittels Einrede gegen ein Leistungsbegehren (hier Räumungsbegehren nach § 366 ABGB) des Vertragspartners eingewandt werden, ohne dass sie davor mittels Rechtsgestaltungsklage (hier Löschungsklage nach § 62 GBG) geltend gemacht wurde.