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Abzinsung beim Restwertleasing

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2020/12ecolex 2020, 25 Heft 1 v. 8.1.2020

Der beim Restwertleasing (§ 26 Abs 1 Z 4 VKrG) veranschlagte Restwert ist nicht mit einer noch ausstehenden, laufzeitabhängigen Leistungspflicht gleichzusetzen, die nach einer vorzeitigen Vertragsauflösung um die darauf entfallende Zinskomponente zu verringern wäre. Aufgrund der vorzeitigen Rückgabe ist allerdings der höhere Wert des Leasingobjekts in Anschlag zu bringen.

10 Ob 55/19i

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