Am 19. 6. 2018 wurde die 5. GeldwäscheRL (FN ) (5. GW-RL) der EU im Amtsblatt veröffentlicht und sorgt seitdem für reichlich Gesprächsstoff. Vor allem Banken befürchten zusätzliche Anforderungen an ihre internen Compliance-Systeme und zusätzlichen Aufwand bei Geldwäscheprüfungen. In diesem Beitrag werden daher die für die Praxis wesentlichsten Änderungen im Finanzmarkt-GeldwäscheG (FM-GwG) durch die 5. GW-RL dargestellt.