1. Neben der einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG stehen auch einstweilige Verfügungen der EO zur Verfügung. Bei drohendem Schaden eines Gesellschafters kann daher eine einstweilige Verfügung auch auf § 381 Z 1 EO gestützt werden.
1. Neben der einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG stehen auch einstweilige Verfügungen der EO zur Verfügung. Bei drohendem Schaden eines Gesellschafters kann daher eine einstweilige Verfügung auch auf § 381 Z 1 EO gestützt werden.