Kürzlich wurde die zweite Aktionärsrechte-RL durch das AktRÄG 2019 umgesetzt. Ab 2020 haben die Aktionäre ein Mitspracherecht bei der Vorstandsvergütung. Sie stimmen über die Vergütungspolitik und den Vergütungsbericht ab, welche vom Aufsichtsrat allein oder (beim Vergütungsbericht) gemeinsam mit dem Vorstand aufzustellen sind. In diesem Beitrag wird erörtert, ob die Zuständigkeit innerhalb des Aufsichtsrats an den Vergütungsausschuss delegiert werden kann und ob im Fall einer solchen Delegation die Arbeitnehmervertreter im Vergütungsausschuss Sitz und Stimme haben.