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Apropos: DSGVO-Geldbußen gegen den Betriebsrat? Eine Erwiderung

ArbeitsrechtAufsatzWolfgang Goricnikecolex 2019, 796 - 797 Heft 9 v. 5.9.2019

In ecolex 2019, 616, stellt Salcher die Frage, ob der Betriebsrat (BR) als Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO zu qualifizieren ist und ihm bei Datenschutzverletzungen Geldbußen iSd Art 83 DSGVO drohen, da der BR in Ausübung einer Reihe von Mitwirkungsrechten der Belegschaft personenbezogene Arbeitnehmerdaten verarbeitet.

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