Spätestens seit der Entscheidung des OGH, in welcher klargestellt wurde, dass Darlehensgewährungen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter in der Regel eine unzulässige Einlagenrückgewähr darstellen, hat die Thematik der verbotenen Einlagenrückgewähr erneut an Brisanz gewonnen. (FN ) Trotz der großen Bedeutung dieser Materie im österr Recht wird die Frage nach der Zinshöhe bei Rückzahlung einer unzulässigen Vorteilsgewährung an Gesellschafter kaum thematisiert, obwohl die Antwort alles andere als klar scheint.