vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur elektronischen Abfrage von Exekutionsdaten Das IRÄG 2017 bringt zusätzliche Informationsmöglichkeiten für Gläubiger

Dispute ResolutionAufsatzGünther Billesecolex 2019, 34 - 36 Heft 1 v. 11.1.2019

Mit 1. 1. 2019 bekommen Gläubiger die Möglichkeit, bestimmte Daten aus laufenden Exekutionen gegen ihre Schuldner abzufragen. Der Beitrag analysiert die neuen Bestimmungen, wirft einen kritischen Blick auf eine etwas eigenwillige Auffassung des Justizausschusses zu den Auswirkungen auf den Kostenersatz in der Exekution und zeigt Verbesserungspotenzial der neuen Vorschriften auf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!