1. Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann eine weitere Vermittlungstätigkeit des Immobilienmaklers im Einzelfall verdienstlich und adäquat sein.
1. Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann eine weitere Vermittlungstätigkeit des Immobilienmaklers im Einzelfall verdienstlich und adäquat sein.