Auch im Provisorialverfahren ist das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache zu beachten. Während die Rechtskraft bei nova producta (generell) kein Hindernis für eine neue Antragstellung bildet, gilt Gleiches für nova reperta nur dann, wenn deren Geltendmachung im Erstverfahren unverschuldet nicht möglich war.
3 Ob 169/18a