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Gefahr des täglichen Lebens bei Notwehrüberschreitung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/414ecolex 2019, 948 - 949 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Voraussetzung für einen aus einer Gefahr des täglichen Lebens verursachten Schadensfall ist immer eine Fehlleistung oder eine schuldhafte Unterlassung des VN. Die Abgrenzung zwischen dem gedeckten Eskalieren einer Alltagssituation und einer nicht gedeckten ungewöhnlichen und gefährlichen Tätigkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, die idR keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO begründen.

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