vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zurechnung von Erfüllungsgehilfen an den Bauträger

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/407ecolex 2019, 944 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Die Zurechnung von Erfüllungsgehilfen gem § 1313a ABGB ist regelmäßig eine nicht revisible Frage des Einzelfalls.

2. Es entspricht der Rsp des OGH, dass ein Bauträger, der vertraglich Herstellerpflichten übernommen hat, auch dann für die zugezogenen Professionisten haftet, wenn das Wohnungseigentumsobjekt bei Abschluss des Kaufvertrags bereits fertiggestellt war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!