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Verwertungsverfahren: Kein Rekursrecht des Insolvenzgläubigers

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/377ecolex 2019, 874 Heft 10 v. 2.10.2019

1. Der einzelne Insolvenzgläubiger hat keine Befugnis, die Durchführung bestimmter Verwertungsmaßnahmen zu beantragen. Hat das Gericht die Zugehörigkeit eines Rechts zur Masse verneint oder eine angeregte Verwertungshandlung abgelehnt, steht dem Gläubiger dagegen kein Rekursrecht zu.

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