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Zur Präklusion bei einem nicht gestelltem Erläuterungsantrag in Schiedsverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/374ecolex 2019, 869 - 870 Heft 10 v. 2.10.2019

1. Die Kl ist mit dem Aufhebungsgrund der mangelhaften Begründung dann präkludiert, wenn sie keinen - ihr in diesem Fall nach § 610 Abs 1 Z 2 ZPO iVm Art 35 Abs 1 UNCITRAL Schiedsordnung 1976 - möglichen Erläuterungsantrag gestellt hat.

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