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Einbruchsdiebstahlversicherung: Kausalitätsgegenbeweis bei (nur) zugezogener Wohnungstüre

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/371ecolex 2019, 865 Heft 10 v. 2.10.2019

1. Gem § 6 Abs 2 VersVG kann sich der V bei der Verletzung einer Obliegenheit, die den VN zum Zweck der Verminderung der Gefahr oder der Verhütung der Erhöhung der Gefahr dem V gegenüber - unabhängig von der Anwendbarkeit des Abs 1a - zu erfüllen hat, auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder soweit sie keinen Einfluss auf den Umfang der dem V obliegenden Leistung gehabt hat (vorbeugende Obliegenheit).

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