Gläubiger der HETA Asset Resolution AG (vormals Hypo Alpe Adria), die als Inhaber ihrer durch Landeshaftung besicherten Schuldtitel das Angebot auf Erwerb gegen eine über die Ausgleichszahlung hinausgehende Gegenleistung nicht angenommen haben, sind auf die Ausgleichszahlung beschränkt. Soweit sich das Angebot unterschiedslos an sämtliche Gläubiger richtete, liegt keine Ungleichbehandlung der Gläubiger vor.
1 Ob 201/18t