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Kanzleigeld auf Anderkonto

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/365ecolex 2019, 862 Heft 10 v. 2.10.2019

1. § 43 RL-BA bestimmt, dass Fremdgeld auf einem Anderkonto zu verwahren ist. Daraus kann nicht der Rückschluss gezogen werden, dass Geld auf Anderkonten immer oder auch nur im Zweifel Fremdgeld ist. Die Widmung im Einzelfall entscheidet, ob Kanzleigeld oder Fremdgeld vorliegt.

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