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Supermarkt haftet auch für Sturz nach Einkauf!

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/363ecolex 2019, 861 Heft 10 v. 2.10.2019

1. Stellt der Geschäftsinhaber seinen Kunden den gesamten Kundenparkplatz als Zufahrts- und Parkfläche zur Befriedigung ihrer Kaufabsichten zur Verfügung, erstrecken sich seine vor- und nachvertraglichen Schutzpflichten auch örtlich auf den gesamten Kundenparkplatz, hat er doch auch Einwirkungsmöglichkeit auf diesen Gefahrenbereich.

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