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Kürzere Zwischenlagerungen als Ausnahme von der Altlastenbeitragspflicht

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2019/318ecolex 2019, 722 - 723 Heft 8 v. 7.8.2019

§ 3 Abs 1 Z 1 lit b ALSAG verfolgt den Zweck, die ua für das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper vorgesehene Beitragspflicht auf Fälle auszudehnen, in denen die Dauer einer Zwischenlagerung das Maß überschreitet, bis zu dem sie ohne Einhaltung der Bestimmungen für Deponien zulässig ist. Eine Vorschrift, die kürzere Zwischenlagerungen dem Altlastenbeitrag unterwirft, existiert nicht.

Ro 2019/13/0006

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