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Eisenbahnunfall: Wer ist Betriebsunternehmer iSv § 5 Abs 1 EKHG?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/294ecolex 2019, 674 Heft 8 v. 7.8.2019

1. Die Gefährdungshaftung für einen Unfall beim Betrieb einer Eisenbahn trifft gem § 5 Abs 1 EKHG den Betriebsunternehmer.

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