1. Ein zwischen Miteigentümern einer Liegenschaft abgeschlossener Realteilungsvertrag schafft einen neuen Rechtsgrund, der an die Stelle des gesetzlichen Anspruchs auf Aufhebung dieser Eigentümergemeinschaft nach § 830 Satz 2 ABGB tritt. Eine bindende vertragliche Vereinbarung der Miteigentümer über die Teilung steht somit einer (gesetzlich begründeten) Teilungsklage entgegen. Auch eine Punktation iSd § 885 ABGB stellt eine derartige bindende Vereinbarung dar.