1. Gegen eine Weisung des Insolvenzgerichts an den Insolvenzverwalter gem § 84 Abs 1 IO ist ein Rekurs grundsätzlich nicht zulässig. Von dem Rechtsmittelausschluss des § 84 Abs 3 IO sind sämtliche Beteiligte, daher etwa auch Konkursgläubiger, betroffen. Dem Insolvenzverwalter steht hingegen nach hL und Rsp ein Rekurs gegen die Erteilung einer Weisung zu. Ob ihm auch gegen die Nichterteilung einer Weisung ein Rechtsmittel zukommt, muss im vorliegenden Fall nicht abschließend geprüft werden.