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Gemeinsame Werkherstellung: Wer muss warnen?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/124ecolex 2019, 317 Heft 4 v. 2.4.2019

1. Werden für zwei Projekte getrennte Werkverträge geschlossen, besteht ein (gesonderter) Werklohnanspruch für das mängelfrei übergebene Projekt.

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