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Übertragungsanspruch nach WEG ist Zug-um-Zug-Verpflichtung

RechtsprechungExekutionsrecht; Wohnungseigentumsrechtn. n.ecolex 2018/221ecolex 2018, 520 Heft 6 v. 21.7.2018

Entscheidung: OGH 21.12.2017, 5 Ob 139/17b

Normen: § 350 Abs 1 EO; § 10 Abs 4 WEG 2002; §§ 26 ff GBG

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