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Kein Übergang der Gerichtsstandvereinbarung zwischen Hersteller und Zwischenhändler bei Produkthaftungsfällen

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturMichael Sloninaecolex 2013/256ecolex 2013, 634 - 635 Heft 7 v. 1.7.2013

EuGH 7.2.2013, C-543/10; EuGH 17.6.1992, C-26/91

Schlagwörter:

Rs Refcomp; Produkthaftung; Erfüllungsort; Gerichtsstandsvereinbarung; Zession; Bindung des Endabnehmers; Rs Handte/TMCS;

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