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Rückforderungsklage aus NS-Entschädigungsüberzahlung ist Zivilsache, keine (analoge) Anwendung von Art 6 Nr 1 EuGVVO auf Drittstaaten-Beklagte

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturecolex 2013/255ecolex 2013, 634 Heft 7 v. 1.7.2013

EuGH 11.4.2013, C-645/11

Schlagwörter:

Rs Sapir ua; NS-Restitution; Rückforderungsanspruch; Zivilsache; Gerichtsstand des Zusammenhangs; Mehrheit von Beklagten; enge Beziehung; Anwendungsbereich der EuGVVO; Drittstaatsangehörige;

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