Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache wird klargestellt, dass auch ein Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen einer einheitlichen Streitpartei Wirkungen nach § 7 IO auslöst.
Rechtsgrundlagen: § 7 IO; § 181 IO; § 14 ZPO
Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache wird klargestellt, dass auch ein Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen einer einheitlichen Streitpartei Wirkungen nach § 7 IO auslöst.
Rechtsgrundlagen: § 7 IO; § 181 IO; § 14 ZPO