Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung äußert sich eindeutig zur Verfassungswidrigkeit des Wortes "ungeprüft" in Hinblick auf Kosten im Regime des § 54 Abs 1a ZPO.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1 ZPO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung äußert sich eindeutig zur Verfassungswidrigkeit des Wortes "ungeprüft" in Hinblick auf Kosten im Regime des § 54 Abs 1a ZPO.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1 ZPO
Schlagwörter: