Zusammenfassung: Der BGH geht mit dieser Entscheidung unter anderem der Frage nach, ob der Vergleich über einen Differenzhaftungsanspruch von der Hauptversammlung einer AG "abgesegnet" werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 66 dAktG; § 28a AktG; § 39 AktG; § 60 AktG