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Zeitlich gestreckter Vorgang - Zwischenschritt als Insider-Information

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/441ecolex 2012, 1083 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: In Bezug auf das Vorliegen von Insiderhandel geht der EuGH der Frage nach, wie der Begriff "präzise Information" zu sehen ist und wie Zwischenschritte eines zeitlich gestreckten Vorgangs zu bewerten sind.

Rechtsgrundlagen: § 48a BörseG; § 48d BörseG

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