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Ad-hoc-Publizitätspflicht bei bloß beabsichtigtem Erwerb einer wesentlichen Beteiligung

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/442ecolex 2012, 1083 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich geht die erkennende Instanz der Frage würdigend nach, ob bereits die Absicht, eine wesentliche Beteiligung zu erwerben, als Insiderinformation zu sehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 48a BörseG; § 48d BörseG; § 48 BörseG

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