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Link auf normale Website erfüllt Bestätigungspflicht nach § 5d KSchG nicht

WettbewerbsrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Axel Anderl, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2012/415ecolex 2012, 998 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: In Bezug auf das Anbieten von Abo-Services über eine Website geht der EuGH der Frage nach, ob das Bereitstellen eines Hyperlinks auf der Internetseite des Liefernden konsumentenschutzrechtlichen Bestätigungspflichten genügt.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 1 RL 97/7/EG ; § 5d Abs 1 KSchG; § 5e Abs 3 KSchG

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