Zusammenfassung: Der erkennende Senat befasst sich in vorliegender Sache mit dem Schadenersatzanspruch eines Kartellgeschädigten aufgrund von Preisabsprachen zwischen Bank und Bankomat-Netzbetreiber. Dabei geht das Gericht auf die Frage ein, ab wann Kenntnis von dieser Kostenkonstruktion vorliegt und ob sich der vermeintliche Kartellant beweisrechtlich befreien kann.