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Aufgriffsrecht kein Hindernis bei der exekutiven Verwertung von Geschäftsanteilen

UnternehmensrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/287ecolex 2012, 703 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat würdigt mit seiner Entscheidung die Frage, ob ein satzungsmäßig determiniertes Aufgriffsrecht einer exekutiven Verwertung von Geschäftsanteilen entgegensteht. Hat das Exekutionsgericht den aufgriffsberechtigten Gesellschafter zu informieren?

Rechtsgrundlagen: § 76 GmbHG; § 77 GmbHG

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