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Gesellschafterliche Treuepflicht ist einzelfallbezogen zu beurteilen, Rechtsausübung ist im Zweifel nicht rechtsmissbräuchlich

UnternehmensrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/286ecolex 2012, 703 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Vorliegend stellt der OGH deutlich fest, dass der Inhalt gesellschaftsrechtlicher Treuepflichten nicht generalisierend zu sehen, sondern vielmehr auf den Einzelfall umzulegen ist. Wann liegt dem entsprechend aber eine sittenwidrige Rechtsausübung vor?

Rechtsgrundlagen: § 25 GmbHG; § 108 UGB; § 502 ZPO; § 879 ABGB

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