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Gewährleistungsmangel - Geschäftsirrtum

SchuldrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/265ecolex 2012, 679 - 670 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Unter Bezugnahme auf den Verkauf eines Gebrauchtwagens differenziert die erkennende Instanz vorliegend zwischen Gewährleistungsrecht und Wurzelmängeln (Irrtum). Ist dahingehend relevant, ob ein Irrtum dem Irrenden auffallen hätte müssen?

Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB; § 932 ABGB

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