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Wenn das Glück den Verbraucher kalt erwischt - Cold Calling im KSchG

ZivilrechtAufsatzUniv.-Ass. Dr. Moritz Radler, Linzecolex 2012, 677 - 679 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Der Autor erhebt das Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Cold-Calling-Verträgen zum bestimmenden Element seines Beitrags und geht dahingehend auf das einschlägige Regelungsregime des KSchG ein.

Rechtsgrundlagen: § 5f Abs 2 KSchG; § 5e Abs 2 KSchG; § 5j KSchG

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