Zusammenfassung: Der Autor erhebt das Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Cold-Calling-Verträgen zum bestimmenden Element seines Beitrags und geht dahingehend auf das einschlägige Regelungsregime des KSchG ein.
Rechtsgrundlagen: § 5f Abs 2 KSchG; § 5e Abs 2 KSchG; § 5j KSchG