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Sofortige Wirksamkeit der gerichtlichen Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstands

StiftungswesenJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/216ecolex 2012, 496 - 497 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt fest, dass es für die Abberufung eines Stiftungsvorstands-Mitglieds alleine der gerichtlichen Zustellung, nicht aber weiterer Handlungen bedarf, um Wirksamkeit eintreten zu lassen.

Rechtsgrundlagen: § 27 PSG; § 40 PSG; § 12 AUßStrG; § 75 AktG

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