Zusammenfassung: Der OGH klärt eingehend die Frage, welche Prüfbefugnisse dem Firmenbuchgericht in Hinblick auf die Anmeldung der Abberufung eines Stiftungsvorstandes zukommen. Auf welche Unzulässigkeiten ist diese Befugnis beschränkt und welche wichtigen Gründe sind dahingehend beachtlich?
Rechtsgrundlagen: § 14 PSG; § 15 PSG; § 27 PSG; § 75 Abs 4 AktG