Zusammenfassung: Das OLG Wien widmet sich in vorliegender Sache der Nachzahlungsverpflichtung einer Verfahrenshilfe genießenden Partei. Ist diese in der Form zulässig, dass sie erst dreieinhalb Jahre nach Abschluss eines Ratenvergleichs beginnt, mit dem sich der Verfahrensgegner zur Leistung eines Kostenbeitrags verpflichtet?