Zusammenfassung: Der EuGH wendet sich klärend der Frage zu, welches Gericht für Markenrechtsverletzungen im Internet anzurufen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr 3 EuGVVO
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Zusammenfassung: Der EuGH wendet sich klärend der Frage zu, welches Gericht für Markenrechtsverletzungen im Internet anzurufen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr 3 EuGVVO
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