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Anlegerschaden: Feststellungsklage?

ZivilprozessrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/199ecolex 2012, 475 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt eindeutig fest, dass bei Anlegerschäden aufgrund mangelhafter Beratung bei unterlassener Bekämpfung des abgewiesenen Leistungsbegehrens eine Feststellungsklage ins Leere geht.

Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO; § 1323 ABGB

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