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Anwaltshaftung: Keine Bindung an nicht mit dem Fehler verknüpfte Feststellungen des Vorprozesses

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/196ecolex 2012, 472 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Frage, ob ein Anwalt für unterlassene Aufklärung über Rechtsfolgen von Prozesshandlungen einstehen muss. Ist dahingehend auch ein Bezug auf den Vorprozesse herzustellen?

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1298 ABGB

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