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Keine Zurechnung des Herstellungsgehilfen zum Geschädigten bei fehlgeschlagener SanierungKündigung wegen besonderer Rücksichtslosigkeit der Sanierungsarbeiten

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/195ecolex 2012, 471 - 472 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz äußert sich in vorliegender Sache zu der Frage, ob sich ein vermeintlicher Schädiger auch die Handlungen eines Herstellungsgehilfen im Wege der Erfüllungsgehilfenhaftung zurechnen lassen muss.

Rechtsgrundlagen: § 1165 ABGB; § 1313a ABGB; § 1315 ABGB

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