Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert die erkennende Instanz die Frage, ob sich beide Arbeitsvertragsparteien wirksam der Entscheidung eines Dritten, nämlich einer Disziplinarkommission, unterwerfen können.
Rechtsgrundlagen: § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG; § 102 ArbVG