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Agent nach ZaDiG bei Finanztransfergeschäft muss Vertretung (deutlich) offenlegen

ZivilrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/164ecolex 2012, 388 - 389 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung stellt der OGH fest, ob im Rahmen eines Finanztransfergeschäfts ins Ausland eine österreichische Bank für Geldüberweisungen und in Hinblick auf dahingehend verwendete Formulare ausreichend auf ein bestehendes Stellvertretungsverhältnis hingewiesen hat und aus diesem im Wege der Erfüllungsgehilfenhaftung schadenersatzpflichtig wird.

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