Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung stellt der OGH fest, ob im Rahmen eines Finanztransfergeschäfts ins Ausland eine österreichische Bank für Geldüberweisungen und in Hinblick auf dahingehend verwendete Formulare ausreichend auf ein bestehendes Stellvertretungsverhältnis hingewiesen hat und aus diesem im Wege der Erfüllungsgehilfenhaftung schadenersatzpflichtig wird.