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Ein Kaduzierungsverfahren ist nicht immer Voraussetzung für eine Ausfallshaftung nach § 70 GmbHG

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2012/140ecolex 2012, 323 - 324 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass der Nachweis der Uneinbringlichkeit einer Stammeinlage bereits die Ausfallhaftung nach § 70 GmbHG rechtfertigt, und zwar auch ohne Kaduzierungsverfahren.

Rechtsgrundlagen: § 66 GmbHG; § 70 GmbHG; § 73 GmbHG

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