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Die Frage, ob ein wichtiger Grund zur Abberufung eines Geschäftsführers vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2012/139ecolex 2012, 323 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob ein Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag einen wichtigen Grund zur Abberufung eines Geschäftsführers darzustellen vermag.

Rechtsgrundlagen: § 16 GmbHG; § 117 ZPO; § 127 UGB

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