Zusammenfassung: Vorliegender Sache wohnt die Frage inne, ob die bloß behauptete materielle Unrichtigkeit einer titulierten Forderung nach § 110 KO geltend gemacht werden kann. Steht dem der Grundsatz der Rechtskraft des Zivilverfahrensrechts entgegen?
Rechtsgrundlagen: § 110 Abs 2 IO