Zusammenfassung: Edelmann befasst sich mit seinem Beitrag mit der Abschaffung des Wahlrechts zwischen Inhaber- und Namensaktien für nicht börsenotierte Gesellschaften zum Zweck der Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, indem er nicht nur auf daraus erwachsende Probleme eingeht, sondern auch Antworten präsentiert.
Rechtsgrundlagen: § 9 AktG; § 61 AktG